Bauantragszeichnungen
Bauantragszeichnungen für Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften und Unternehmen
CC Metall AB erstellt Bauantragszeichnungen und zeichnerische Unterlagen für Privatpersonen, Immobilieneigentümer, Wohnungsgenossenschaften, Immobiliengesellschaften, Bauunternehmen und andere Auftraggeber.
Wir unterstützen unter anderem bei Zeichnungen für Anbauten, Umbauten, Fassadenänderungen, Garagen, Carports, Nebengebäude, Eingangsbereiche, die Anpassung von Gewerberäumen, Balkone, Wintergärten und andere Veränderungen an Gebäuden und Immobilien.
Viele Aufträge können vollständig digital durchgeführt werden. Der Kunde sendet Fotografien, Maße, Handskizzen und vorhandene Zeichnungen. Anschließend prüfen wir das Material und beurteilen, welche ergänzenden Informationen benötigt werden.
Wir arbeiten mit Kunden in ganz Schweden. Aufträge im übrigen Europa werden gesondert anhand des jeweiligen Landes, der Gemeinde und der örtlichen Anforderungen beurteilt.
Was sind Bauantragszeichnungen?
Bauantragszeichnungen zeigen, wie ein geplantes Gebäude oder eine geplante Änderung auf dem Grundstück angeordnet und gestaltet werden soll und wie sie sich zum bestehenden Gebäude und zur Umgebung verhält.
Die kommunale Baubehörde verwendet die Unterlagen als Grundlage für die Prüfung des Bauantrags oder der Bauanzeige. Welche Zeichnungen erforderlich sind, hängt von der geplanten Maßnahme, dem Grundstück, den vorhandenen Unterlagen und den Anforderungen der zuständigen Gemeinde ab.
CC Metall AB erstellt die Zeichnungen, die im vereinbarten Angebot aufgeführt sind. Die Gemeinde ist für die Bearbeitung und Entscheidung des Verfahrens verantwortlich.
Projekte, bei denen wir helfen können
Wir können beispielsweise Zeichnungen für folgende Projekte erstellen:
- Anbauten und Umbauten
- Fassadenänderungen
- neue oder veränderte Türen und Fenster
- Eingangsbereiche und barrierefreie Anpassungen
- Garagen und Carports
- Abstellgebäude und andere Nebengebäude
- Terrassen und Wintergärten
- Balkone
- Abfallhäuser und Fahrradabstellgebäude
- veränderte Grundrisse
- Veränderungen innerhalb von Wohnungen
- Anpassungen von Gewerbe- und Geschäftsräumen
- Industriegebäude, Lager und Werkstätten
- Treppen und Geländer
- andere Veränderungen an Gebäuden und Immobilien
Eine Maßnahme kann genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig oder genehmigungsfrei sein. Dies hängt unter anderem von der Gebäudeart, der Lage, der Größe, dem Bebauungsplan und den örtlichen Vorschriften ab. Prüfen Sie deshalb stets mit der zuständigen Gemeinde, welche Bestimmungen für das betreffende Grundstück gelten.
Zeichnungen, die enthalten sein können
Lageplan
Der Lageplan zeigt die Position des Gebäudes oder der geplanten Maßnahme auf dem Grundstück.
Er kann beispielsweise Folgendes darstellen:
- Grundstücksgrenzen
- bestehende Gebäude
- geplante Gebäude oder Anbauten
- Abstände zu den Grundstücksgrenzen
- die Hauptabmessungen des Gebäudes
- Zufahrten und andere relevante Bereiche des Grundstücks
Der Lageplan wird normalerweise anhand einer aktuellen Kartengrundlage der Gemeinde erstellt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde dafür verantwortlich, die richtige Kartengrundlage zu bestellen und bereitzustellen.
Grundrisszeichnungen
Die Grundrisszeichnung zeigt das Gebäude von oben, als wäre es waagerecht durchschnitten.
Sie kann Folgendes darstellen:
- den bestehenden und den neuen Grundriss
- Wände
- Räume und Nutzungsbereiche
- Türen und Fenster
- Treppen
- Hauptabmessungen
- feste Einbauten, wenn dies relevant ist
- Barrierefreiheit und Bewegungsflächen, wenn dies erforderlich ist
Bei Umbauten müssen möglicherweise sowohl der bestehende als auch der geplante Grundriss dargestellt werden.
Ansichtszeichnungen
Die Ansichtszeichnungen zeigen das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes.
Sie können Folgendes darstellen:
- das bestehende und das geplante Erscheinungsbild
- Fenster und Türen
- Dachform und Dachneigung
- Fassadenmaterialien
- Geländelinien
- Gebäudehöhen
- Farbgestaltung und Materialangaben
- die geplanten Veränderungen
Welche Ansichten dargestellt werden müssen, hängt vom Projekt und den Anforderungen der zuständigen Gemeinde ab.
Schnittzeichnungen
Die Schnittzeichnung zeigt einen senkrechten Schnitt durch das Gebäude.
Sie kann Folgendes darstellen:
- Geschossebenen
- Fußbodenhöhen
- Raumhöhen
- Gebäudehöhe
- Dachneigung
- Firsthöhe
- Geländehöhen
- grundlegende Konstruktionsprinzipien
Eine Schnittzeichnung ist nicht automatisch eine vollständige Konstruktionszeichnung oder statische Berechnung.
Ergänzende Unterlagen
Je nach Projekt können die Gemeinde oder das Projekt zusätzlich folgende Unterlagen verlangen:
- Dachaufsicht
- Gelände- oder Freiflächengestaltungsplan
- Detailzeichnungen
- Nachweise zur Barrierefreiheit
- technische Prinzipzeichnungen
- Material- und Farbbeschreibung
- Kontrollplan
- Konstruktionszeichnungen
- statische Berechnungen
- Brandschutzbeschreibung
- Energieberechnung
Im Angebot wird angegeben, für welche Unterlagen CC Metall AB verantwortlich ist.
Unterschied zwischen Bauantragszeichnungen und Konstruktionszeichnungen
Bauantragszeichnungen beschreiben in erster Linie die Lage, Gestaltung, Nutzung und geplante Veränderung eines Gebäudes.
Konstruktionszeichnungen und statische Berechnungen zeigen, wie tragende Bauteile dimensioniert und ausgeführt werden müssen. Dazu können beispielsweise Träger, Stützen, Dachbinder, Geschossdecken, Fundamente, Befestigungen und Öffnungen in tragenden Wänden gehören.
Konstruktionszeichnungen, Festigkeitsberechnungen und eine formelle statische Dimensionierung sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben wird. Bei Bedarf kann das Projekt mit einem Tragwerksplaner oder einem anderen Sachverständigen koordiniert werden.
So läuft die Zusammenarbeit ab
1. Senden Sie uns die vorhandenen Unterlagen
Senden Sie Fotografien, Maße, Handskizzen, vorhandene Zeichnungen und eine kurze Beschreibung dessen, was gebaut oder verändert werden soll.
2. Wir prüfen das Material
Wir beurteilen, ob die vorhandenen Unterlagen ausreichend sind, und teilen Ihnen mit, welche Informationen oder Maße gegebenenfalls ergänzt werden müssen.
3. Sie erhalten ein Angebot
Sobald der Umfang ausreichend klar ist, erstellen wir ein Angebot oder eine Einschätzung des Arbeitsumfangs.
Im Angebot wird angegeben, welche Zeichnungen, Überarbeitungen und Lieferungen enthalten sind.
4. Die Zeichnungen werden erstellt
Wir erstellen die zeichnerischen Unterlagen entsprechend dem vereinbarten Umfang und stimmen wichtige Fragen während der Bearbeitung mit Ihnen ab.
5. Die Zeichnungen werden geprüft und geliefert
Die Zeichnungen werden digital im vereinbarten Format geliefert, normalerweise als PDF-Dateien.
Wenn eine Überarbeitung enthalten ist, wird dies im Angebot angegeben. Die Überarbeitung gilt innerhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs.
6. Die Unterlagen werden bei der Gemeinde eingereicht
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, reicht der Auftraggeber den Antrag und die Unterlagen normalerweise selbst bei der Gemeinde ein.
Die Gemeinde kann nach ihrer Prüfung ergänzende Unterlagen anfordern. Ergänzungen, die sich aus neuen Wünschen, einem veränderten Projektumfang oder neuen Anforderungen ergeben, werden nach Vereinbarung bearbeitet.
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Für eine erste Beurteilung benötigen wir normalerweise:
- Adresse oder Grundstücksbezeichnung
- eine kurze Beschreibung des Projekts
- Fotografien des Gebäudes und des Grundstücks
- eine einfache Handskizze
- die Hauptabmessungen des Gebäudes
- Maße des Bauteils oder Bereichs, der gebaut oder verändert werden soll
- vorhandene Zeichnungen, sofern verfügbar
- einen Lageplan oder eine Kartengrundlage, sofern vorhanden
- eine eventuelle Aufforderung der Gemeinde zur Ergänzung der Unterlagen
- Informationen darüber, wann die Zeichnungen fertiggestellt sein müssen
Es ist kein Problem, wenn zu Beginn noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind. Nach einer ersten Prüfung können wir erklären, welche Ergänzungen erforderlich sind.
Was ist normalerweise nicht enthalten?
Folgende Leistungen sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind:
- Gebühren der Gemeinde für die Baugenehmigung und Bearbeitung
- Bestellung einer kommunalen Kartengrundlage
- Einreichung und Verwaltung des Antrags
- Aufmaß vor Ort
- Reisen und Ortstermine
- Kontrollverantwortlicher
- statische Berechnungen
- Dimensionierung tragender Konstruktionen
- Brandschutzplanung
- Energieberechnungen
- geotechnische Untersuchungen
- Arbeiten, die aufgrund eines veränderten Projektumfangs hinzukommen
- Kosten externer Berater
Überarbeitungen und zusätzliche Arbeiten
Wenn eine Überarbeitung enthalten ist, wird dies im Angebot angegeben.
Die Überarbeitung umfasst Anpassungen innerhalb des vereinbarten Umfangs. Wenn sich die Gestaltung, Größe oder die Voraussetzungen des Projekts ändern, kann dies als zusätzliche Arbeit betrachtet werden.
Weitere Überarbeitungen, Aufmaße, Ortstermine und andere zusätzliche Leistungen werden nach Vereinbarung ausgeführt.
Häufig gestellte Fragen zu Bauantragszeichnungen
Können Sie die Bauantragszeichnungen aus der Ferne erstellen?
Ja. Viele Aufträge können vollständig digital durchgeführt werden, wenn der Kunde deutliche Fotografien, Maße, Skizzen und vorhandene Zeichnungen bereitstellen kann.
Wenn die Unterlagen nicht ausreichen, können zusätzliche Maße oder ein Ortstermin erforderlich sein.
Welche Zeichnungen benötige ich?
Das hängt davon ab, welche Maßnahme durchgeführt werden soll und welche Unterlagen die Gemeinde verlangt.
Übliche Unterlagen sind ein Lageplan, Grundrisszeichnungen, Ansichtszeichnungen und eine Schnittzeichnung. Manche Projekte erfordern zusätzliche technische Unterlagen.
Benötigen alle Fassadenänderungen eine Baugenehmigung?
Nein, nicht unbedingt. Die Genehmigungspflicht hängt unter anderem von der Gebäudeart, dem Standort, dem Bebauungsplan, bestehenden Schutzbestimmungen und der geplanten Veränderung ab.
Prüfen Sie die jeweilige Maßnahme stets mit der zuständigen Gemeinde.
Sind Konstruktionszeichnungen enthalten?
Konstruktionszeichnungen und statische Berechnungen sind nur enthalten, wenn dies im Angebot angegeben ist.
Bei Veränderungen an tragenden Konstruktionen ist normalerweise eine gesonderte Beurteilung und Dimensionierung durch einen Tragwerksplaner erforderlich.
Wer reicht den Antrag bei der Gemeinde ein?
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, reicht der Auftraggeber den Antrag und die Zeichnungen normalerweise selbst bei der Gemeinde ein.
Wir liefern die Unterlagen digital und können erklären, was die verschiedenen Zeichnungen darstellen.
Kann CC Metall AB garantieren, dass die Baugenehmigung erteilt wird?
Nein. CC Metall AB ist für die Erstellung der vereinbarten Zeichnungen verantwortlich. Die Gemeinde prüft jedoch den Antrag und trifft die Entscheidung.
Die Gemeinde kann während der Bearbeitung außerdem ergänzende Unterlagen oder Änderungen verlangen.
Wie lang ist die Lieferzeit?
Die Lieferzeit hängt vom Umfang des Projekts und davon ab, wie vollständig die vorhandenen Unterlagen sind.
Die voraussichtliche Lieferzeit wird im Angebot angegeben, nachdem wir das Material geprüft haben.
Ist eine Überarbeitung enthalten?
Wenn eine Überarbeitung enthalten ist, wird dies im Angebot angegeben.
Eine Überarbeitung bedeutet normalerweise, dass der Kunde eine zusammengefasste Liste mit Anpassungen innerhalb des vereinbarten Umfangs übermittelt. Größere Veränderungen oder neue Wünsche gelten als zusätzliche Arbeiten.
Unterlagen für ein Angebot senden
Benötigen Sie Bauantragszeichnungen für Ihr Projekt?
Senden Sie Fotografien, Maße, Skizzen, vorhandene Zeichnungen und eine kurze Beschreibung des Projekts. Wir prüfen die Unterlagen und informieren Sie darüber, welche Zeichnungen benötigt werden und wie die nächsten Schritte aussehen.
CC Metall AB
Christoffer Eskilsson
E-Mail: christoffer@ccmetall.com
Telefon: +46 70 448 64 47
Ausgangspunkt: Gränna
Tätigkeitsgebiet: Europa
Autor: Christoffer Eskilsson, CC Metall AB
Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2026